Häufig Gestellte Fragen

Allgemeines zur Kanzlei & zum Mandatsablauf

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie vor allem im türkischen Recht sowie bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Je nach Einzelfall unterstützen wir Sie im Zivil- und Privatrecht, Immobilienrecht, Erbrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Migrationsrecht sowie bei Firmengründungen. Zudem übernehmen wir die Vertragsprüfung, die Vorbereitung von Vollmachten und Rechtsdokumenten sowie die Abwicklung beeidigter Übersetzungen.

Wir beraten und vertreten Sie gerne auf Deutsch, Türkisch und Englisch. Eine barrierefreie und verständliche Kommunikation in Ihrer bevorzugten Sprache ist für uns die Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit.

Ja, das ist problemlos möglich. Sie können zunächst ein gewöhnliches Erstberatungsgespräch vereinbaren, um Ihren Fall rechtlich einschätzen zu lassen und offene Fragen zu klären. Eine weitergehende Vertretung oder Mandatierung erfolgt erst, wenn Sie sich ausdrücklich dazu entscheiden und uns gezielt damit beauftragen.

Wir wissen, wie wichtig Transparenz und eine verlässliche Erreichbarkeit für ein erfolgreiches Mandat sind – genau das steht bei unserer Zusammenarbeit im Mittelpunkt. Die Kommunikation erfolgt ganz flexibel und nach Ihren Bedürfnissen telefonisch, per E-Mail, Videokonferenz oder über andere vereinbarte Wege. So halten wir Sie über jeden Schritt Ihres Verfahrens auf dem Laufenden und gewährleisten eine transparente, persönliche Begleitung während des gesamten Prozesses.

Im Erstgespräch verschaffen wir uns gemeinsam einen umfassenden Überblick über Ihre rechtliche Situation. Sie schildern uns Ihren Sachverhalt, wir analysieren die Ausgangslage und geben Ihnen eine erste fundierte Einschätzung der Chancen, Risiken und rechtlichen Handlungsoptionen. Zudem besprechen wir transparent die weiteren Schritte und die anfallenden Kosten. Das Gespräch kann je nach Wunsch persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden – eine Verpflichtung zur anschließenden Mandatierung besteht dabei nicht.

Sie können uns ganz einfach per E-Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular auf unserer Website erreichen. Um Ihr Anliegen möglichst schnell und präzise einschätzen zu können, schildern Sie uns Ihren Sachverhalt am besten kurz vorab. Wir melden uns umgehend bei Ihnen, um das weitere Vorgehen oder einen Termin für ein persönliches oder digitales Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Ja. Eine persönliche Beratung vor Ort ist nicht immer erforderlich. Viele Erstgespräche und Besprechungen können bequem per Video- oder Telefontermin durchgeführt werden. Gerne können Sie uns dazu telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular kontaktieren.

Je nach Fall können beispielsweise Verträge, Bescheide, Gerichtsentscheidungen, Schriftverkehr, Urkunden oder bereits vorhandene Vollmachten relevant sein. Wenn bestimmte Unterlagen benötigt werden, teilen wir Ihnen dies vor unserem Termin mit.

Transparenz ist uns auch bei den Kosten wichtig: Vor jeder Beauftragung informieren wir Sie klar über die anfallenden Gebühren. Eine Erstberatung bieten wir zu einem festen Pauschalpreis an, welcher bei einer anschließenden Beauftragung vollständig mit den weiteren Mandatskosten verrechnet wird. Die genauen Honorar- und Fallkosten hängen vom jeweiligen Einzelfall ab und werden im Rahmen des Beratungsgesprächs transparent mit Ihnen besprochen.

Termine werden nach Verfügbarkeit vergeben. Bei dringenden rechtlichen Angelegenheiten oder kurzfristigen Fristen bemühen wir uns stets, Ihnen kurzfristig eine  Erstberatung zu ermöglichen. Nennen Sie uns bei Ihrer Kontaktaufnahme am besten direkt Ihre zeitliche Verfügbarkeit und die Dringlichkeit Ihres Anliegens.

Deutschland & Türkei - Grenzüberschreitendes Recht

Ja. Gerade bei Rechtsfragen mit Bezug zur Türkei kann eine in der Türkei zugelassene Rechtsanwältin sinnvoll sein. Dies gilt beispielsweise für Erbschaften, Immobilien, Vollmachten, Gesellschaftsgründungen oder familienrechtliche Angelegenheiten in der Türkei.

Welches Recht angewendet wird, richtet sich nach dem Internationalen Privatrecht (IPR). Maßgebend sind dabei unter anderem die Staatsangehörigkeit der Beteiligten, der gewöhnliche Aufenthalt sowie der Ort, an dem sich eine Immobilie befindet oder Verträge geschlossen wurden. Je nach Rechtsgebiet kann daher deutsches, türkisches oder eine Kombination beider Rechtsordnungen zur Anwendung kommen. Gerne prüfen wir Ihren konkreten Sachverhalt und klären für Sie, welches Recht maßgeblich ist.

Ja, das ist problemlos möglich. Sie haben dafür zwei Wege: Entweder lassen Sie die Vollmacht  direkt bei einem türkischen Konsulat in Deutschland beurkunden oder Sie nutzen einen deutschen Notar (mit anschließender Apostille und beeidigter Übersetzung ins Türkische). Gerne unterstützen wir Sie bei der passenden Wahl, der rechtssicheren Entwurfserstellung und der gesamten Abwicklung.

Nein, Sie müssen nicht persönlich vor Ort sein. Der Kauf, Verkauf oder die Verwaltung einer Immobilie beim Grundbuchamt kann vollständig über eine Notar-Vollmacht  abgewickelt werden. Diese Vollmacht können Sie bequem in Deutschland beim türkischen Konsulat oder bei einem deutschen Notar mit Apostille erteilen.

Ja, deutsche Urteile (z. B. Scheidungen oder Zahlungsurteile) können in der Türkei grundsätzlich über ein gerichtliches Anerkennungsverfahren (Tanıma ve Tenfiz) anerkannt und vollstreckt werden. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren und übernehmen auch die Beschaffung notwendiger Apostillen und Übersetzungen.

Bei einer Erbschaft mit Bezug zu beiden Ländern müssen unter anderem die Erbenstellung, das anwendbare Erbrecht, vorhandenes Vermögen und mögliche steuerliche Folgen geprüft werden. Gerne beantragen wir den Erbschein und wickeln den gesamten Nachlass vor Ort für Sie ab.

Ja, das ist problemlos möglich. Über eine notarielle Vollmacht können fast alle rechtlichen Angelegenheiten – von Immobilienkäufen und Erbschaften bis hin zu Gerichtsverfahren – vollständig in der Türkei abgewickelt werden, ohne dass Sie selbst anreisen müssen.

Nein. In den meisten Fällen können Verträge, Behördengänge und Gerichtsverfahren vollständig über eine Vertretungsvollmacht aus Deutschland abgewickelt werden.

Weil Fristen, Zuständigkeiten und steuerliche Folgen (z. B. Doppelbesteuerung bei Erbschaften) in beiden Ländern parallel geprüft werden müssen, um Rechtsverluste zu vermeiden.

Grenzüberschreitende Fälle erfordern die Beachtung zweier Rechtsordnungen, internationaler Abkommen sowie spezifischer Formerfordernisse (wie Apostillen und beglaubigte Übersetzungen).

Erbrecht, Familienrecht & immobilien

Die Immobilie vererbt sich nach türkischem Erbrecht. Für die Umschreibung im Grundbuch benötigen Erben einen türkischen Erbschein und müssen die türkische Erbschaftssteuer begleichen. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Schritten dieses Prozesses.

Es kann sinnvoll sein, die Eigentumsverhältnisse, Erbfolge, bestehenden Vollmachten und gegebenenfalls testamentarischen Regelungen frühzeitig überprüfen zu lassen. Dadurch können spätere Streitigkeiten und unnötige Verzögerungen vermieden werden. Gerne beraten wir Sie zu den besten Optionen für Ihre Familie und unterstützen Sie in diesem Prozess.

Ja, das ist möglich. Ein Testament für Vermögenswerte in der Türkei kann nach türkischem oder nach deutschem Recht errichtet werden, da die Türkei die Gültigkeit ausländischer Testamentsformen grundsätzlich anerkennt. Dennoch empfiehlt sich für Immobilien und Bankguthaben in der Türkei meist ein gesondertes, vor einem türkischen Notar oder bei einem Konsulat errichtetes türkisches Testament. Dies vereinfacht die spätere Anerkennung beim türkischen Nachlassgericht und beschleunigt die Grundbuchumschreibung erheblich.

Können sich Miterben nicht auf die Nutzung, Verwaltung oder den Verkauf einigen, kommen verschiedene rechtliche Möglichkeiten in Betracht. Welche Vorgehensweise sinnvoll ist, hängt beispielsweise davon ab, ob eine gütliche Teilung, ein freihändiger Verkauf, die Aufhebung der Gemeinschaft oder eine gerichtliche Auseinandersetzung angestrebt wird. Lässt sich außergerichtlich keine Einigung erzielen, kann die Teilung oder öffentliche Versteigerung der Immobilie gerichtlich durchgesetzt werden. Gerne begleiten wir Sie bei allen erforderlichen Schritten.

Das kann grundsätzlich möglich sein. Dabei müssen jedoch die konkrete Eigentumssituation, die Erbfolge sowie die erforderlichen grundbuchrechtlichen Schritte geprüft werden. So besteht vor Aufteilung des Nachlasses bei einem Verkauf an Dritte oft ein gesetzliches Vorkaufsrecht der Miterben, während eine Übertragung innerhalb der Erbengemeinschaft meist unkomplizierter verläuft. Sobald Ihr Anteil eigenständig im Grundbuch eingetragen ist, können Sie frei darüber verfügen. Gerne begleiten wir Sie bei allen erforderlichen Schritten.

Nein, nicht automatisch. Eine ausländische Scheidungsentscheidung kann in der Türkei grundsätzlich ein Anerkennungs- bzw. entsprechendes Verfahren erfordern. Ob ein vereinfachtes Verfahren möglich ist, hängt vom konkreten Fall und der Art der Entscheidung ab. Ohne diesen Schritt gelten Sie in der Türkei weiterhin als verheiratet, was Auswirkungen auf Erbrecht, Personenstand und erneute Heiratsabsichten hat. Gerne unterstützen wir Sie in diesem Prozess.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Scheidungsverfahren in der Türkei möglich sein. Ob die türkischen Gerichte zuständig sind und welches Recht angewendet wird, muss anhand der persönlichen und familiären Verhältnisse geprüft werden.

Die Vermögensaufteilung hängt unter anderem vom Güterstand und davon ab, welches Recht auf die Ehe und das Vermögen anwendbar ist. Bei Ehepaaren mit Verbindungen zu Deutschland und der Türkei ist deshalb eine individuelle Prüfung besonders wichtig.

Vor dem Kauf sollten unter anderem Eigentumsverhältnisse, Grundbuchinformationen, bestehende Belastungen, mögliche Beschränkungen und die vertraglichen Regelungen geprüft werden. Gerade bei größeren Investitionen empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung vor der Unterzeichnung. Gerne unterstützen wir Sie hierbei!

Ja, insbesondere bei größeren Investitionen kann eine vorherige rechtliche Prüfung sinnvoll sein. So können beispielsweise problematische Vertragsklauseln, Zahlungsregelungen oder Fragen zur Eigentumsübertragung frühzeitig erkannt werden.

Aufenthalt, Migration & rechtliche Fragen für Deutschland

Das hängt unter anderem von Ausbildung, Beruf, Qualifikation, familiären Bindungen und dem konkreten Aufenthaltszweck ab. Je nach Situation können beispielsweise die EU Blue Card, eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung, ein Studium, eine Ausbildung oder der Familiennachzug relevant sein. Gerne analysieren wir Ihre Optionen in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Die EU Blue Card ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten. Voraussetzungen sind unter anderem ein entsprechender Arbeitsplatz bzw. Arbeitsvertrag und die Erfüllung der jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen. Gerne prüfen wir Ihre Möglichkeiten gemeinsam.

Die EU Blue Card richtet sich speziell an hochqualifizierte Arbeitnehmer und ist an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Welche Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall sinnvoll bzw. möglich ist, hängt insbesondere von Qualifikation, Tätigkeit, Gehalt und persönlicher Situation ab.

Nicht automatisch. Je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus kann vor Aufnahme der Beschäftigung ein entsprechender Aufenthaltstitel bzw. ein Visum erforderlich sein. Die konkreten Voraussetzungen sollten vor der Einreise geprüft werden. Wir unterstützen Sie dabei gerne.

Eine Ablehnung sollte nicht einfach ignoriert werden. Je nach Situation können Rechtsbehelfe, ein neuer Antrag oder andere aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten in Betracht kommen. Wichtig ist insbesondere, die Fristen und die Begründung der Entscheidung zu prüfen. Kontaktieren Sie uns dazu gerne.

Ja, gegen bestimmte Entscheidungen können rechtliche Schritte möglich sein. Welcher Rechtsbehelf zur Verfügung steht und innerhalb welcher Frist er eingelegt werden muss, hängt von der konkreten Entscheidung ab. Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre konkrete Situation zu evaluieren.

Die Voraussetzungen hängen unter anderem davon ab, wer nach Deutschland nachziehen möchte und welchen Aufenthaltsstatus die bereits in Deutschland lebende Person besitzt. Auch Fragen zu Lebensunterhalt, Wohnraum, Sprachkenntnissen und familiärer Beziehung können eine Rolle spielen. Wir schauen uns Ihren Fall gerne gemeinsam an und beraten Sie individuell.

Je nach Beruf und Abschluss bestehen unterschiedliche Anerkennungswege. Besonders bei reglementierten Berufen gelten spezielle Anforderungen. Für eine konkrete Einschätzung muss geprüft werden, um welchen Abschluss und welchen Beruf es sich handelt.

Grundsätzlich können auch ausländische Staatsangehörige in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen selbstständig tätig sein oder ein Unternehmen gründen. Entscheidend ist insbesondere, ob der bestehende Aufenthaltstitel die selbstständige Tätigkeit erlaubt und welche weiteren Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Gerne prüfen wir Ihre Voraussetzungen gemeinsam – sprechen Sie uns an!

Ja, ein Studium ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung sind eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung, ausreichende Sprachkenntnisse sowie der Nachweis der Finanzierung für das Visum zum Studium nach § 16b AufenthG. Gerne beraten wir Sie dazu.

ihr anliegen. unsere expertise.

sie haben eine rechtliche frage oder benötigen anwaltliche Unterstützung?