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Deutsche und türkische Scheidung: Wird die Scheidung im anderen Land anerkannt?

Bei Ehepaaren mit Bezug zu Deutschland und der Türkei stellt sich nach einer Scheidung häufig eine wichtige Frage: Gilt die Scheidung auch im jeweils anderen Land?

Eine in Deutschland ausgesprochene Scheidung führt nicht automatisch dazu, dass der Familienstand auch in der Türkei entsprechend geändert wird. Umgekehrt wird eine in der Türkei ausgesprochene Scheidung nicht in jedem Fall ohne weiteres in Deutschland anerkannt.

Entscheidend sind unter anderem die Staatsangehörigkeit der Ehegatten, ihr gewöhnlicher Aufenthalt und das Land, in dem die Scheidung ausgesprochen wurde.

Scheidung in der Türkei – Anerkennung in Deutschland

Eine in der Türkei ausgesprochene Scheidung ist eine ausländische Entscheidung im Sinne des deutschen Rechts. Für die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen ist insbesondere § 107 FamFG maßgeblich.

Grundsätzlich ist für die Anerkennung einer ausländischen Scheidung in Deutschland ein Verfahren bei der zuständigen Landesjustizverwaltung erforderlich. Zuständig ist grundsätzlich die Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Haben beide Ehegatten im Zeitpunkt der Scheidung ausschließlich die Staatsangehörigkeit des Staates, in dem die Scheidung ausgesprochen wurde, kann eine gesonderte Anerkennung durch die deutsche Landesjustizverwaltung entbehrlich sein. Dies kann beispielsweise bei zwei türkischen Staatsangehörigen und einer türkischen Scheidung relevant sein. Die konkreten Voraussetzungen sollten im Einzelfall geprüft werden.

Ist hingegen beispielsweise ein Ehegatte deutscher Staatsangehöriger, kann ein förmliches Anerkennungsverfahren in Deutschland erforderlich sein. Das Auswärtige Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einer ausländischen Scheidung eines Ehepaares, bei dem einer der Ehegatten deutscher Staatsangehöriger ist, grundsätzlich ein Anerkennungsverfahren notwendig ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für das Anerkennungsverfahren werden regelmäßig Unterlagen benötigt, die die ausländische Scheidung und deren Wirksamkeit nachweisen.

Je nach Einzelfall können insbesondere folgende Dokumente relevant sein:

  • die vollständige türkische Scheidungsentscheidung,
  • ein Nachweis über die Rechtskraft der Entscheidung,
  • gegebenenfalls eine Apostille,
  • eine deutsche Übersetzung der erforderlichen Unterlagen,
  • Nachweise zu den persönlichen Daten und zur Staatsangehörigkeit der Ehegatten.

Welche Unterlagen im konkreten Verfahren erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Fall und der zuständigen Stelle.

Deutsche Scheidung – Anerkennung in der Türkei

Auch eine in Deutschland ausgesprochene Scheidung sollte nicht ohne weitere Prüfung als automatisch in der Türkei wirksam angesehen werden.

Grundsätzlich entscheidet jeder Staat selbst, unter welchen Voraussetzungen er eine ausländische gerichtliche Entscheidung anerkennt. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass deutsche Scheidungsentscheidungen außerhalb der EU grundsätzlich nach den jeweiligen nationalen Vorschriften des anderen Staates anerkannt werden müssen.

Für die Türkei gelten insoweit die dortigen Vorschriften über die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen. Je nach Fall kann daher ein Anerkennungs- beziehungsweise gerichtliches Verfahren in der Türkei erforderlich sein.

Besonders relevant ist dies, wenn der Familienstand auch in türkischen Personenstandsregistern entsprechend geändert werden soll.

Warum ist die Anerkennung wichtig?

Die Anerkennung einer Scheidung kann für zahlreiche weitere Rechtsbereiche von Bedeutung sein. Dazu gehören beispielsweise:

  • eine erneute Eheschließung,
  • Änderungen im Personenstandsregister,
  • Erb- und Nachlassangelegenheiten,
  • familienrechtliche Fragen,
  • vermögensrechtliche Angelegenheiten,
  • aufenthaltsrechtliche Verfahren.

Eine Scheidung kann daher zwar in einem Land bereits rechtskräftig sein, während die erforderliche Anerkennung im anderen Land noch aussteht.

Was sollte nach einer Scheidung geprüft werden?

Bei einer Scheidung mit Bezug zu Deutschland und der Türkei sollte frühzeitig geklärt werden, in welchem Land die Scheidung ausgesprochen wurde und welche Staatsangehörigkeiten die Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung hatten.

Checkliste

☐ In welchem Land wurde die Scheidung ausgesprochen?

☐ Welche Staatsangehörigkeit hatten die Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung?

☐ Wo hatten die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt?

☐ Ist die Scheidung bereits rechtskräftig?

☐ Muss die ausländische Scheidung im anderen Land anerkannt werden?

☐ Müssen Scheidungsurteil und weitere Unterlagen apostilliert werden?

☐ Werden beglaubigte bzw. geeignete Übersetzungen benötigt?

☐ Muss der Familienstand im jeweiligen Personenstandsregister aktualisiert werden?

Eine frühzeitige Prüfung kann verhindern, dass die Scheidung zwar in einem Land rechtskräftig ist, im anderen Land aber weiterhin ungeklärte familien- oder personenstandsrechtliche Fragen bestehen.

Sie haben in Deutschland oder der Türkei geheiratet und wurden im jeweils anderen Land geschieden?
Wir informieren Sie über die rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung deutsch-türkischer Scheidungen und die dabei zu beachtenden Schritte.

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