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Immobilie in der Türkei bei einer Scheidung: Wem gehört sie?

Eine Immobilie in der Türkei kann bei einer Scheidung zu wichtigen vermögensrechtlichen Fragen führen. Besonders häufig stellt sich die Frage, wem eine während der Ehe erworbene Immobilie gehört, wenn sie im türkischen Grundbuch (Tapu) nur auf den Namen eines Ehegatten eingetragen ist.

Dabei ist zwischen dem Eigentum an der Immobilie und möglichen Ansprüchen aus dem ehelichen Güterrecht zu unterscheiden. Eine Eintragung im Grundbuch auf den Namen nur eines Ehegatten bedeutet daher nicht automatisch, dass der andere Ehegatte keinerlei vermögensrechtliche Ansprüche hat.

Wem gehört die Immobilie?

Für die Eigentumsverhältnisse ist zunächst maßgeblich, wer im türkischen Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.

Ist die Immobilie beispielsweise ausschließlich auf den Namen des Ehemannes eingetragen, ist er grundsätzlich der im Grundbuch eingetragene Eigentümer. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass die Ehefrau im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung keine Ansprüche haben kann.

Entscheidend ist vielmehr, wann und auf welche Weise die Immobilie erworben wurde und welcher Güterstand zwischen den Ehegatten gilt.

Was gilt bei einer während der Ehe gekauften Immobilie?

Nach türkischem Recht gilt grundsätzlich die Gütergemeinschaft der Errungenschaften bzw. der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung („edinilmiş mallara katılma rejimi“) als gesetzlicher Güterstand, sofern die Ehegatten keinen anderen Güterstand vereinbart haben.

Als erworbene Güter gelten insbesondere Vermögenswerte, die ein Ehegatte während der Dauer des Güterstands gegen eine Gegenleistung erwirbt. Dazu können grundsätzlich auch während der Ehe erworbene Immobilien gehören.

Das bedeutet: Wurde eine Immobilie während der Ehe gekauft und aus während der Ehe erwirtschafteten Mitteln finanziert, kann sie bei der späteren güterrechtlichen Auseinandersetzung berücksichtigt werden – auch wenn sie im Tapu nur auf einen Ehegatten eingetragen ist.

Was passiert bei einer Scheidung?

Bei einer Scheidung wird der Güterstand beendet und das während der Ehe erworbene Vermögen wird nach den gesetzlichen beziehungsweise vertraglich vereinbarten Regeln auseinandergesetzt.

Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch hat grundsätzlich jeder Ehegatte Anspruch auf die Hälfte des sogenannten Restwerts („artık değer“) des anderen Ehegatten. Für die konkrete Berechnung müssen jedoch unter anderem die jeweiligen erworbenen und persönlichen Güter sowie bestehende Verbindlichkeiten berücksichtigt werden.

Deshalb lässt sich die Frage „Wem gehört das Haus?“ bei einer Scheidung nicht allein anhand des Tapu beantworten.

Was ist, wenn die Immobilie vor der Ehe gekauft wurde?

Wurde die Immobilie bereits vor der Ehe erworben, kann sie grundsätzlich als persönliches Vermögen des jeweiligen Ehegatten gelten.

Auch in diesem Fall können jedoch Besonderheiten auftreten. Beispielsweise kann es relevant sein, ob während der Ehe gemeinsame Mittel in die Immobilie investiert wurden oder ob ein während der Ehe aufgenommenes Darlehen für die Immobilie zurückgezahlt wurde.

Die konkrete rechtliche Bewertung hängt daher von den Umständen des Einzelfalls ab.

Was gilt bei einer Erbschaft oder Schenkung?

Auch Vermögenswerte, die ein Ehegatte während der Ehe durch Erbschaft oder unentgeltliche Zuwendung erhält, gehören grundsätzlich zu seinem persönlichen Vermögen. Dies ergibt sich aus Art. 220 des türkischen Zivilgesetzbuches.

Wurde eine Immobilie beispielsweise von den Eltern eines Ehegatten auf diesen übertragen oder von ihm geerbt, ist daher grundsätzlich zu prüfen, ob es sich um persönliches Vermögen handelt.

Auch hier können Investitionen, Zahlungen oder Wertsteigerungen während der Ehe zu weiteren rechtlichen Fragen führen.

Was passiert mit der Immobilie selbst?

Ein möglicher Anspruch des anderen Ehegatten bedeutet nicht automatisch, dass dieser Miteigentümer der Immobilie wird.

In vielen Fällen geht es bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung vielmehr um einen Geldanspruch. Nach türkischem Recht kann der Anspruch grundsätzlich in Geld oder unter bestimmten Voraussetzungen durch Übertragung von Vermögenswerten erfüllt werden.

Ob eine Immobilie selbst übertragen, verkauft oder lediglich bei der Berechnung eines Ausgleichsanspruchs berücksichtigt wird, hängt vom konkreten Fall und den bestehenden Eigentums- und Güterverhältnissen ab.

Welche Rolle spielt eine Immobilie in Deutschland?

Bei deutsch-türkischen Ehepaaren ist zusätzlich zu prüfen, welches Güterrecht auf die Ehe anwendbar ist.

Nicht jede Ehe mit Bezug zu Deutschland und der Türkei unterliegt automatisch ausschließlich dem türkischen Güterrecht. Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Zeitpunkt der Eheschließung und gegebenenfalls eine Rechtswahl oder ein Ehevertrag können für die Bestimmung des anwendbaren Rechts relevant sein.

Gerade bei einer in Deutschland geschlossenen Ehe und einer Immobilie in der Türkei sollte daher nicht allein anhand des türkischen Tapu beurteilt werden, welche Ansprüche im Scheidungsfall bestehen.

Checkliste:

☐ Auf wen ist die Immobilie im türkischen Tapu eingetragen?

☐ Wann wurde die Immobilie erworben – vor oder während der Ehe?

☐ Wie wurde der Kauf finanziert?

☐ Wurden während der Ehe gemeinsame Einkünfte oder Kredite für die Immobilie verwendet?

☐ Wurde die Immobilie geerbt oder verschenkt?

☐ Haben die Ehegatten einen Ehevertrag oder eine Vereinbarung über den Güterstand geschlossen?

☐ Welches Güterrecht ist auf die Ehe anwendbar?

☐ Bestehen neben der Immobilie weitere Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten?

Eine pauschale Antwort darauf, wem eine Immobilie bei einer Scheidung „gehört“, ist daher nicht möglich. Für die rechtliche Beurteilung müssen insbesondere der Zeitpunkt des Erwerbs, die Finanzierung, die Eigentumsverhältnisse und der anwendbare Güterstand gemeinsam betrachtet werden.

Sie besitzen eine Immobilie in der Türkei und stehen vor einer Scheidung in Deutschland oder der Türkei?
Wir informieren Sie über die rechtlichen Auswirkungen auf die Immobilie und die bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung zu beachtenden Schritte.

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